Vertragsgestaltung

Unabhängig davon, um welche Art von Vertrag es sich handelt: Wichtig ist, dass kein vorgegebener Textbaustein bzw. Mustervertrag verwendet, sondern nach entsprechender Informationseinholung auf die individuelle Situation der Klienten eingegangen wird.

Unsere Kanzlei ist eingetragene Treuhänderin, sodass auch die Vertragsabwicklung in unsere Hände gelegt werden kann und sichergestellt ist, dass der Verkäufer sein Geld erhält.

Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass der Käufer den Kaufgegenstand auch entsprechend seinen Vorstellungen übergeben bekommt. Bei Liegenschaftsverträgen ist selbstverständlich die Prüfung des Grundbuchsstandes aber auch die Einholung weiterer Informationen, wie die Widmung, Bebauungsvorschriften, Höhe der Betriebskosten, Wohnungseigentumsvertrag, etc. erforderlich. 

Im Zuge von Schenkungen ist nicht nur auf die steuerliche Komponente, sondern auch auf die Absicherung des Geschenkgebers zu achten, vor allem bei Liegenschaften, in denen dieser wohnt, dies etwa durch die Vereinbarung eines Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrechtes sowie eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes 

Vor allem bei Mietverträgen gibt es zahlreiche zwingende Gesetzesbestimmungen, insbesondere bei Objekten, welche dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Gerade hier kann das Verwenden von Standardvorlagen dazu führen, dass Mietverhältnisse einseitig nicht mehr aufgelöst werden können bzw. Unklarheiten im Hinblick auf Wertsicherungen oder dem Ausmaß der zu tragenden Betriebskosten entstehen. 

Unsere Kanzlei legt bei der Erstellung von Verträgen, welcher Art auch immer, großen Wert darauf, dass keiner der Vertragspartner unüberlegt seine Unterschrift leistet. Grundsätzlich werden alle Verträge im Konzept sämtlichen Beteiligten nach Hause zur genauen und überlegten Durchsicht übermittelt, mit der Möglichkeit, in der Folge nochmals ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, ohne dass dadurch nennenswerte Mehrkosten entstehen.