Straf- und
Finanzstrafrecht
Das Strafrecht ist für die meisten Personen, insbesondere bei einer entsprechenden Anschuldigung, eine äußerst unangenehme Situation. Beginnend mit der Vernehmung meist im Zuge einer polizeilichen Ladung ist es schon in diesem Stadium zweckmäßig, entsprechende Beratung einzuholen, um entweder möglichst rasch die Einstellung des Strafverfahrens zu bewirken oder sich für das Strafverfahren entsprechend zu wappnen.
Ähnliches gilt auch für den weitaus drastischeren Fall einer Untersuchungshaft. Wichtig ist es dabei vor allem, möglichst rasch entsprechende Akteneinsicht zu nehmen und einen Vertrauensanwalt an der Seite zu haben, der mit Ermittlungstaktik und –methoden der Polizei und Staatsanwaltschaft vertraut ist und weiß, wo er im Interesse seines Mandanten Maßnahmen setzen kann.
Aussagen sollten möglichst nur nach Absprache mit dem Verteidiger erfolgen.
Ähnliches gilt für das Finanzstrafrecht, wobei DDr. Karl Scholz auf Grund seiner jahrelangen Tätigkeit in einer Steuerberatungskanzlei sowie als Bilanzbuchhalter nicht nur auf juristischer Ebene agiert, sondern auch mit der zu Grunde liegenden Fachmaterie des Steuer- und Bilanzierungsrechtes vertraut ist.
Selbstverständlich unterstützt die Kanzlei auch bei der Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche im Zuge erlittener Schäden bzw. Verletzungen aus einer strafrechtlich relevanten Tat. Der Vorteil der diesbezüglichen Anspruchstellung im Strafverfahren als sogenannter Privatbeteiligter liegt darin, dass damit gegebenenfalls ein Zivilprozess zur Durchsetzung des Schadenersatzanspruches vermieden bzw. vereinfacht werden kann.