
Scheidungs- und
Familienrecht
Schon vor Abschluss der Ehe empfehlen wir, dass sich die künftigen Ehepartner zu einem Zeitpunkt der Harmonie über Rechte und Pflichten sowie über die Konsequenzen einer Eheschließung informieren. Um von künftigen Entwicklungen möglichst wenig abhängig zu sein, empfiehlt es sich einen Ehepaktes abzuschließen, was Unstimmigkeiten in Krisenzeiten hintanhält, dies insbes. in finanzieller Hinsicht.
Aber auch bei Bestehen einer Lebensgemeinschaft empfiehlt es sich zur Vermeidung kostenintensiver Streitigkeiten einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.
Sind Unstimmigkeiten zwischen Ehepartnern später unüberwindbar und wird aus Liebe Hass, ist eine Scheidung meist unausweichlich. Neben dem emotionalen Element geht es dabei vor allem auch um die wirtschaftliche Existenz, insbesondere im Hinblick auf Unterhalt und Aufteilung von Vermögen bzw. gegebenenfalls Schulden. Eine ausführliche und individuelle Beratung vor Eheschließung, zumindest jedoch vor und bei der Scheidung erspart regelmäßig nicht nur psychische Belastungen, sondern auch jahrelange Streitigkeiten und damit verbundene Kosten.



Wir freuen uns auf Ihren Anruf 03136 62 9 97
oder senden Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular.