Insolvenzrecht
Im Bereich des Insolvenzrechtes bietet die Kanzlei sowohl Beratung und Vertretung im Falle einer eigenen Insolvenz als auch Vertretungsleistungen im Hinblick auf die Anmeldung der Ansprüche von Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einer anderen natürlichen oder juristischen Person an.
Auch hier ist es unumgänglich, bereits im Vorfeld, nämlich vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entsprechende Vorbereitungshandlungen zu setzen, zumal eine etwaig verspätete Insolvenzanmeldung auch entsprechende strafrechtliche Auswirkungen und damit verbunden persönliche Konsequenzen und Haftungen nach sich ziehen kann.
Zudem bestehen Möglichkeiten, bereits im Vorfeld ohne die Eröffnung oder Durchführung eines Insolvenzverfahrens Lösungen (mit Gläubigern) zu erzielen.
Weiters beschäftigt sich die Kanzlei mit der Eintreibung von Forderungen einschließlich der klags- und exekutionsrechtlichen Durchsetzung derartiger Ansprüche.
Dabei ist es auch erforderlich, die Situation des Schuldners entsprechend einzuschätzen, um zu vermeiden, dass weitere Gelder in Gerichtsgebühren und Anwaltskosten investiert werden, ohne eine entsprechende Zahlung eines etwaig auch in Zukunft vermögens- und einkommenslosen Schuldners zu erhalten.