Immaterialgüterrecht
Das sogenannte Immaterialgüterrecht umfasst sowohl den gewerblichen Rechtsschutz als auch das Urheberrecht. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt das (geistige) Schaffen auf gewerblichem Gebiet. Er umfasst das Patent-, Muster-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Die Kanzlei bietet nicht nur Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht an, sondern führt beispielsweise auch Markenanmeldungen beim Patentamt durch.
Eine exakte Beschreibung bzw. Klassifikation des zu schützenden Bereiches ist notwendig, um auch tatsächlich den gewünschten Schutz zu erhalten.
Gerade in diesem Rechtsgebiet gibt es meist keine Rechtschutzdeckung und geht es in der Regel um höhere Summen bzw. erfolgt die Streitbewertung dementsprechend, sodass die Einschätzung bzw. Abklärung der Erfolgsaussichten einer Prozessführung umso exakter aufzubereiten ist.