Gesellschaftsrecht
Schon vor der Gründung eines Unternehmens sind wichtige Fragen abzuklären, wie beispielsweise die richtige Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Dienstnehmern.
Im Laufe der Zeit kann es beispielsweise durch personelle Änderungen oder aus steuerlichen Gründen erforderlich werden, über eine Umgründung nachzudenken, wobei diesbezüglich insbesondere neben formale Anforderungen die steuerliche Konsequenzen zu beachten sind.
Früher oder später wird ein Unternehmen auch mit der Frage der Übergabe bzw. Nachfolgeregelung konfrontiert werden.
Dabei sind neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen vor allem auch rechtliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Übernahme von Haftungen und das Steuerrecht zu beachten. Dies alles ist rechtzeitig zu planen, zumal Unternehmen nicht vergleichbar sind und es keine Einheitslösung für die Betriebsnachfolge gibt, sondern auf die individuelle Situation einzugehen ist.
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können für einen Betrieb „tödlich“ sein. In derartigen Fällen ist rasches Handeln erforderlich, sei es durch Einberufung einer Gesellschaftsversammlung samt entsprechender Beschlussfassung, Klagseinbringung oder sinnvollerweise durch straff geführte „Vergleichsgespräche“ samt Abfassung rechtsverbindlicher Erklärungen bzw. Verträge.