Erbrecht

Auch wenn oft gewisse Hemmungen vorhanden sind, über den eigenen Tod nachzudenken, empfiehlt es sich dennoch, sich Gedanken darüber zu machen, ob nahestehende Personen abgesichert werden sollen bzw. ein etwaig vorhandenes Vermögen ohne spätere Erbschaftsprozesse zu verteilen, wobei sich dazu auch Schenkungen zu einem früheren Zeitpunkt eignen können. Immer sind dabei Pflichtteilsansprüche etwaiger Berechtigter (Kinder, Ehegatte) zu berücksichtigen.

Damit dieser letzter Wille auch durchgesetzt werden kann, sind Formvorschriften zu beachten und ist auch Vorsorge zu treffen, dass beispielsweise ein Testament nach dem Tode auffindbar und vorhanden ist. 

Die Verlassenschaftsabhandlung als solche muss nicht notwendigerweise ein Notar durchführen, sondern kann dies auch der Vertrauensanwalt erledigen.

In einer alternden Gesellschaft ist die selbstbestimmte Vorsorge für den eigenen Krankheitsfall besonders wichtig und steht Ihnen das Kanzlei-Team bei der Beratung und Errichtung von Vorsorgevollmachten bzw. bei den verschiedenen Formen der Erwachsenenvertretung mit Erfahrung, Rat und Tat zur Seite.

Zählen Immobilien zu Ihrem Vermögen, ist ein Testament sehr wichtig. Fehlt es, wird das Erbe meist nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. In vielen Fällen erben dann mehrere Hinterbliebene die Immobilie gemeinsam. Das führt oft zu Streitereien. Hier können Sie erste Informationen rund ums Immobilienerbe einholen. Eine vollständige Beratung bekommen Sie dann bei uns.