Bau-, Immobilien-, Miet- und Wohnrecht

Da unsere Kanzlei schon seit Jahren mit der Errichtung von Bau- und Bauträgerverträgen befasst ist und sich DDr. Karl Scholz auch außerhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit intensiv mit dieser Materie befasst, liegt einer der zentralen Schwerpunkte der Kanzlei nicht nur in der Errichtung und Abwicklung derartiger Verträge, sondern auch bei der Vertretung von Streitigkeiten im Bereich des Bau- bzw. Immobilienrechtes.

Gerade bei Baurechtsprozessen geht es meist um hohe Summen und damit verbunden um entsprechend hohe Kosten und liegt auch meistens keine Rechtsschutzdeckung vor, sodass großer Wert darauf gelegt wird, entweder schon außerprozessual eine sinnvolle einvernehmliche Lösung zu finden oder aber im Vorfeld eines Prozesses eine entsprechende Aufbereitung und Einschätzung der Situation im Hinblick auf Erfolgsaussichten zu tätigen.

Das praxisrelevante Mietrecht ist eine komplexe Materie und ist für den Laien oft nur mit einigen Schwierigkeiten feststellbar, ob das Mietobjekt in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetztes fällt oder die Bestimmungen des ABGB anwendbar sind.

 

Sollte ein Mieter schon seit Monaten die Miete nicht bezahlen, steht neben der Mietzinsklage dem Vermieter auch die Möglichkeit einer Räumungsklage offen.

Mietern steht hingegen die Möglichkeit einer Mietzinsreduktion zu, wenn beispielsweise das Mietobjekt aus Gründen, die beim Vermieter liegen, nicht voll benutzt werden kann, wie beispielsweise bei Feuchtigkeit, Schimmelbefall etc.

Wohnungseigentümer wiederum sind mit den zwingenden Bestimmungen über die gültige Beschlussfassung der Eigentümerversammlung bspw. bei der Geltendmachung von Baumängeln oder Schäden an Allgemeinflächen konfrontiert und gibt es auch oftmals Streitigkeiten bei Betriebskostenabrechnungen, welche oftmals durch externe Hausverwalter vorgenommen werden.