
Arbeitsrecht
Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften (Gesetze, Kollektivverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen), welche die Rechte und Pflichten von Dienstnehmern und Dienstgebern regeln, wobei auch die entsprechende Rechtsprechung zu beachten ist.
Die aktuelle Rechtsprechung ist beispielsweise für die Vertragsgestaltung relevant, beispielsweise, ob eine freier Dienst- bzw. Werkvertrag rechtlich haltbar ist oder tatsächlich ein „gewöhnliches“ Dienstverhältnis vorliegt. Die diesbezügliche Differenzierung ist bedeutsam, zumal damit unterschiedliche Konsequenzen verbunden sind, vor allem betreffend die Sozialversicherungsabgaben bzw. arbeitsrechtliche Ansprüche.
Unstimmigkeiten in Unternehmen finden immer wieder im Hinblick auf die Einstufung von Dienstnehmern, Vorliegen von Entlassungs- bzw. Austrittsgründen und im Hinblick auf Überstundenarbeit statt.
In der Praxis zeigt sich leider oft, dass Dienstgeber bei Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht zwischen Entlassung, Kündigung und einvernehmlicher Auflösung unterscheiden, wobei dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann.
Bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes ist die Entlassung unverzüglich auszusprechen, ansonsten der Entlassungsgrund verwirkt ist.
Bei Kündigungen sind entsprechende (Kündigungs-)Fristen einzuhalten und zeigt sich, dass in der Praxis das „freie“ Kündigungsrecht des Arbeitgebers gar nicht so frei ist und hier einige Beschränkungen bestehen. Die Möglichkeiten einer etwaigen Anfechtung einer Kündigung sind an gewisse Voraussetzungen und vor allem an kurze zeitliche Fristen gebunden.
